Motorrad & Kleinkrafträder

Alle Fragen und Antworten zum Führerschein für Motorrad & Kleinkrafträder. Ist eine Frage dennoch ungeklärt? Ruf uns gerne an oder besuche uns in einen unserer Standorte.

  • Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

    • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
    • Mindestalter: 25 Jahre
    • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
    • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV

    Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
    Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
    Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
    Die Ausbildung muss von der Fahrschule in ausreichender Form dokumentiert werden.

    Theoretischer Schulungsstoff
    Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

    Praktischer Schulungsstoff
    Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu schulen.
    Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.

    Schulungsfahrzeug
    Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 der FeV zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren.

    Abschluss der Schulung
    Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 der FeV über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

  • Welches Alter muss man haben?

    • 24 Jahren, für Krafträder bei direktem Zugang
    • 21 Jahren, für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW oder
    • 20 Jahren, für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Nein

    Was darf man mit der Klasse A fahren?

    Krafträder, auch mit Beiwagen

    • mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
    • einer bbH von mehr als 45 km/h                                                  

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge

    • mit symmetrisch angeordneten Rädern
    • mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
    • einer bbH von mehr als 45 km/h und
    • von mehr als 15 KW Nennleistung
    • Prüfung auf Kraftrad erforderlich

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
    • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Die Ausbildung umfasst:

    Theorie:

    • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • entfällt beim Aufstieg A2 auf A

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)                                                                    

    Sonderfahrten: A

    • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

    Sonderfahrten: A2 auf A

    • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 2 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunden Nachtfahrt

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
    • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
    • entfällt beim Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre Praxis)

    Praktische Prüfung:

    • Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
    • Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A2 auf A

    Welche Klassen schließt A mit ein?

    • Klasse A2, A1 und AM

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A?

    • Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
  • Welches Alter muss man haben?

    • Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Nein

    Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?

    Krafträder, auch mir Beiwagen 

    • einer max. Nennleistung von 35 KW
    • einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
    • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Die Ausbildung umfasst:          

    Theorie:

    • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • entfällt beim Aufstieg von A1 (Besitz mind. 2 Jahre)

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Sonderfahrten: A2

    • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

    Sonderfahrten: A1 auf A2

    • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 2 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunden Nachtfahrt

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
    • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
    • entfällt beim Aufstieg von A1 auf A2

    Praktische Prüfung:

    • Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
    • Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2

    Welche Klassen schließt A2 mit ein?

    • Klasse A1 und AM

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A2?

    • Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
  • Welches Alter muss man haben?

    • Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Nein

    Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

    • Krafträder, auch mit Beiwagen
    • nicht mehr als 125 ccm Hubraum
    • nicht mehr als 11 kW Nennleistung
    • nicht mehr als 0,1 KW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • symmetrisch angeordnete Räder und
    • mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren
    • mehr als 45 km/h bbH und
    • nicht mehr als 15 KW Nennleistung
    • Prüfung auf Kraftrad erforderlich

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
    • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Die Ausbildung umfasst:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

    Sonderfahrten:

    • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
    • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

    Praktische Prüfung:

    • Dauer mindestens 45 Minuten

    Welche Klassen schließt A1 mit ein?

    • Klasse AM

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A1?

    • Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
  • Welches Alter muss man haben?

    • Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Nein

    Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

    Zweirädrige Kleinkrafträder:

    • nicht mehr als 45 km/h bbH und
    • einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 KW oder
    • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
    • auch mit Beiwagen

    Fahrräder mit Hilfsmotor:

    • nicht mehr als 45 km/h bbH und
    • einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 KW oder
    • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
    • weisen die Merkmale eines Fahrrades auf

    Dreirädrige Kleinkrafträder:

    • nicht mehr als 45 km/h bbH
    • nicht mehr als 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor
    • max. 4 KW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren
    • max. 4 KW Nenndauerleistung bei Elektromotoren
    • Prüfung auf Kraftrad erforderlich

    Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

    • nicht mehr als 45 km/h bbH
    • nicht mehr als 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor
    • max. 4 KW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren
    • max. 4 KW Nenndauerleistung bei Elektromotoren
    • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
    • Prüfung auf Kraftrad erforderlich

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
    • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Die Ausbildung umfasst:

    Theorie:

    • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
    • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

    Praktische Prüfung:

    • Dauer mindestens 45 Minuten

    Welche Klassen schließt AM mit ein?

    • Keine

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis AM?

    • Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
  • Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.

    • Mindestalter: 15 Jahre
    • Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.
    • Fahrzeuge: einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
    • Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
    • Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
      • Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.
    • Mindest-Teilnahme: 
      • Grundstoff aller Klassen: 2 mal 90 Min
      • Zusatzstoff Zweirad: 4 mal 90 Min
    • Die Mofa-Ausbildung beinhaltet mind. 90 Min praktisches Fahren einer Mofa.

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 20 Fragen -  mit mehr als 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

    Praktische Prüfung:

    • keine